Zuständige Behörden des Gesetzes über digitale Dienste in Belgien benannt

3.06.2024
  • Digital Services Act

3. Juni 2024

Der DSA (d.h. die Verordnung (EU) 2022/65 „Gesetz über digitale Dienste“) will ein sicheres und zuverlässiges Umfeld für die Nutzer digitaler Dienste und insbesondere für die Nutzer von sogenannten „Online-Plattformen“ wie Video-Sharing-Plattformen oder E-Commerce-Plattformen in ganz Europa schaffen. Er ist eine wichtige europäische Gesetzgebung, die harmonisierte Regeln zum Schutz der Verbraucher in der digitalen Welt festlegt und gleichzeitig die Grundrechte des Einzelnen garantiert.

Diese Regeln tragen zum reibungslosen Funktionieren des digitalen Binnenmarktes bei und werden die digitale Souveränität Europas und seiner Mitgliedsstaaten in diesem Bereich stärken. Mit der Benennung der vier zuständigen Behörden ist Belgien für die Anwendung des DSA in unserem Land bereit. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die Rolle der zuständigen Behörde für die Mediendienste vom Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft wahrgenommen. Eine gemeinsame Pressemitteilung der zuständigen Behörden finden Sie nachstehend.