Stellungnahme zur Durchführung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), insbesondere Artikel 22
Der Medienrat wurde im Rahmen der Vorbereitungsarbeit zur Abänderung des Mediendekrets zur Durchführung einiger europäischen Verordnungen von Medienminister Gregor Freches um eine Stellungnahme des Medienrats zur Durchführung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) gebeten. Die Anfrage zielte vor allem auf die Durchführung von Artikel 22 EMFA über die Bewertung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt, die sich erheblich auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit auswirken könnten, ab.
Die Stellungnahme beinhaltet einerseits den die Abgrenzung des „Medienmarktes“ nach Artikel 22 EMFA und die diesbezügliche(n) Zuständigkeit(en) der Gemeinschaft und ihrer Medienregulierungsbehörde, unter anderem für Presseveröffentlichungen. Dazu ging der Medienrat auf den Kontext, Anwendungsbereich und die Begrifflichkeiten des EMFA und der zuständigen Behörden ein.
Andererseits bezog der Medienrat Position zu den zuständigen Behörden in Belgien nach EMFA, Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaften und Föderalstaat und anwendbare Verfahren.
Die Schlussfolgerungen beinhalteten zudem Formulierungsvorschläge für die Abänderung des Mediendekrets.