Video-Sharing-Plattformen
Eine Video-Sharing-Plattform (VSP) ermöglicht es Nutzern und Nutzerinnen, eigene Videos online zu veröffentlichen und mit der Öffentlichkeit zu teilen – sei es zur Information, Unterhaltung oder Bildung. Die Inhalte sind nutzergeneriert und die Plattform übernimmt keine redaktionelle Verantwortung für den Inhalt. Die Organisation und Darstellung der Videos erfolgt durch den Plattformanbieter, häufig unterstützt durch automatische Systeme oder Algorithmen, die Inhalte sortieren und empfehlen.
Pflichten von Video-Sharing-Plattformen
Gemäß Artikel 32 des Mediendekrets vom 1. März 2021 sind Anbieter von Video-Sharing-Plattformen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Minderjährige, Nutzer und Nutzerinnen sowie die Allgemeinheit vor problematischen Inhalten zu schützen. Dabei wird zwischen drei Kategorien unterschieden:
- Schädliche Inhalte: Inhalte, die die körperliche, geistige oder moralische Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können.
- Illegale Inhalte: Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen.
- Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation: Werbung und andere kommerzielle Inhalte.
Je nach Art des Inhalts müssen Plattformen unterschiedliche Schutzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem:
- Klare und verständliche Nutzungsbedingungen;
- Einfach zugängliche Systeme zur Meldung problematischer Inhalte;
- Altersverifikationsmechanismen, um den Zugang zu bestimmten Inhalten für Minderjährige einzuschränken.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Video-Sharing-Plattformen verantwortungsvoll mit nutzergenerierten Inhalten umgehen und den Schutz besonders gefährdeter Gruppen gewährleisten.
Bewertungskatalog
Die Aufgabe des Medienrats ist die Überprüfung der Einhaltung der Pflichten von VSPs, die ihren Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. In diesem Rahmen bewertet der Medienrat die ergriffenen Schutzmaßnahmen mittels eines Bewertungskatalogs. Dieser Katalog beruht auf drei Kriterien:
- Effektivität: Hier wird geprüft, ob die eingesetzten Schutzmaßnahmen tatsächlich dazu beitragen, die angestrebten Ziele zu erreichen – insbesondere den Schutz von Minderjährigen und die Vermeidung von Hassbotschaften.
- Konformität: Dieses Kriterium bewertet, ob die Maßnahmen den rechtlichen Anforderungen des Mediendekrets sowie den Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz von Minderjährigen im Rahmen des DSA entsprechen. Dabei wird untersucht, ob die Vorgaben korrekt in die Geschäftsbedingungen und technischen Systeme der Plattform integriert wurden.
- Wirksamkeit: Die Wirksamkeit bezieht sich auf die tatsächliche Wirkung der Maßnahmen im praktischen Einsatz. Es geht darum, ob die Schutzmechanismen nicht nur formal vorhanden, sondern auch funktional erfolgreich sind – also effektiv zum Schutz der betroffenen Nutzergruppen beitragen.
Um eine transparente Bewertung der Maßnahmen zu garantieren, finden Sie untenstehend eine Synthese des Katalogs. Zusätzlich befinden sich die Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz von Minderjährigen im Rahmen des DSA in den weiterführenden Links.