Elektronische Kommunikations-dienste und -netze anbieten
Bevor ein elektronischer Kommunikationsdienst oder -netz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereitgestellt werden soll, muss der Betreiber dies dem Medienrat nach Artikel 46 des Mediendekrets melden. Gleiches gilt für Änderungen der Bereitstellung. Unternehmen, die grenzüberschreitende elektronische Kommunikationsdienste für Unternehmen erbringen, die in Belgien und in einem oder mehreren Mitgliedstaaten angesiedelt sind, müssen in Belgien nur eine Meldung abgeben.
Für Anbieter, die einen Mediendienst über eine Funkfrequenz (Radio über UKW oder DAB+) anbieten möchten und eine Zuteilung einer Funkfrequenz benötigten, gibt es ein anderes Antragsformular. Alle Informationen sind in der Rubrik „Funkfrequenzzuteilung“ zu finden.
Definitionen nach Mediendekret 2021
Ein elektronischer Kommunikationsdienst ist ein in der Regel gegen Entgelt erbrachten Dienst, der ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen für die Verbreitung von Mediendiensten über elektronische Kommunikationsnetze besteht, mit Ausnahme der Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über diese ausüben.
Elektronische Kommunikationsnetze sind Übertragungssysteme, ungeachtet dessen, ob sie auf einer permanenten Infrastruktur oder zentralen Verwaltungskapazität basieren, und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitige Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglich, insofern sie für die Verbreitung von Mediendiensten genutzt werden.
Fall Sie ein Formular als Datei bevorzugen oder noch Fragen zum Meldeformular haben, können Sie sich an den Medienrat wenden. Bei Änderung oder Einstellung einer bereits gemeldeten Aktivität sowie bei Änderung des Namens des Anbieters, des Ansprechpartners und seiner Kontaktangaben, wenden Sie sich direkt per E-Mail an den Medienrat.