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Informationen zum Anbieter

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Es kann sein, dass die verantwortliche Person auch der wirtschaftliche Eigentümer des Mediendienstes ist. In dem Fall muss hier der gleiche Name wiederholt werden.
Ein direkter oder indirekter Eigentümer beteiligt sich am Mediendienst, in dem er/sie Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und die strategische Entscheidungsfindung ausüben (einschl. direkter oder indirekter Eigentümer eines Staates oder einer öffentlichen Stelle). Falls kein weiter direkter/indirekter Eigentümer besteht, einfach mit "/" antworten.
Adresse der Hauptniederlassung*

Ansprechpartner

Kontaktperson*

Verantwortlicher

Kontaktperson*
Es kann sein, dass die verantwortliche Person auch der wirtschaftliche Eigentümer des Mediendienstes ist. In dem Fall muss hier der gleiche Name wiederholt werden.
Ein direkter oder indirekter Eigentümer beteiligt sich am Mediendienst, in dem er/sie Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und die strategische Entscheidungsfindung ausüben (einschl. direkter oder indirekter Eigentümer eines Staates oder einer öffentlichen Stelle). Falls kein weiter direkter/indirekter Eigentümer besteht, einfach mit "/" antworten.
Adresse*

Informationen zum Mediendienst

Art und Beschreibung des Mediendienstes inkl. der Beschreibung des eventuell vorgesehenen Informationssystems sowie ggf. des Nachweises der Beschäftigung von Journalisten
Über Funk, Internet, Kabel und ggf. Plattform genauer präzisieren (YouTube, TikTok, Spotify usw.).
Beschreiben Sie die Modalitäten der Vermarktung des Dienstes, wenn Sie den Dienst selber betreiben.
TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ

Audiovisueller und/oder auditiver Mediendienst

Wenn Sie Journalisten beschäftigen, fügen Sie bitte der Anlage den Nachweis der Beschäftigung von Journalisten bei.

Video-Sharing-Plattform

Dies gilt auch für Tochterunternehmen oder andere Unternehmen, die zur selben Gruppe gehören, die zuerst eine Tätigkeit im deutschen Sprachgebiet aufgenommen haben.

Erklärung und Einverständnis

Einhaltung des Mediendekrets 2021*
Das Dekret vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen gibt die gesetzlichen Grundlagen für das Anbieten eines Mediendienstes vor.
Veränderung oder Einstellung des Mediendienstes*
Gemäß Art. 8, §5 des Mediendekrets 2021 sind private Mediendienste verpflichtet, die beabsichtigte Einstellung des Mediendienstes sowie geplante Veränderungen vor ihrer Durchführung schriftlich dem Medienrat mitzuteilen.
Tätigkeitsbericht*
Gemäß Art. 9 des Mediendekrets 2021 reichen private Anbieter jährlich einen Tätigkeitsbericht beim Medienrat ein. Die genauen Inhalte sind im Artikel 9 zu finden.
Datenschutz*
Der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist verantwortlicher Verarbeiter Ihrer Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Er verwendet die vorliegenden Daten für den Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung und ist verpflichtet, diese nach Art. 112 §1 Punkt 1 des Mediendekrets 2021 zu veröffentlichen. Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.medienrat.be/datenschutz.
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Regulierungsbehörde für auditive und audiovisuelle Mediendienste sowie für Video-Sharing-Plattformen.

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