Mediendienst anbieten
Sie wollen einen neuen wirtschaftlichen Mediendienst oder eine Video-Sharing-Plattform mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anbieten? Dann müssen Sie diesen Dienst bzw. die Plattform beim Medienrat melden.
Welche Mediendienste bzw. Video-Sharing-Plattformen müssen sich beim Medienrat melden?
Sie sind ein Mediendienstanbieter bzw. Anbieter einer Video-Sharing-Plattform, wenn:
- Sie bewegte Bilder und/oder Töne über Funkwellen, Internet oder andere Übertragungstechnologie verbreiten;
- der Mediendienst einen wirtschaftlichen Charakter hat (gegen Entgelt im weiten Sinne);
- die Informationen öffentlich (nicht vertraulich) und für die Öffentlichkeit im Allgemeinen oder einen Teil davon bestimmt sind;
- es sich um einen eigenständigen und regelmäßigen Dienst handelt (Sendeplan oder Katalog);
- Hauptzweck des Diensts die Information, Unterhaltung oder Bildung ist;
- Sie die redaktionelle Verantwortung über die Informationen, die verbreitet werden, haben (gilt nicht für Video-Sharing-Plattformen).
Erfüllen Sie alle Punkte, unterliegen Sie der Meldepflicht nach Artikel 8 des Mediendekrets 2021. Bitte füllen Sie dazu nachstehendes Formular aus.
Fall Sie ein Formular als Datei bevorzugen oder noch Fragen zum Meldeformular haben, können Sie sich an den Medienrat wenden. Bei Änderung oder Einstellung einer bereits gemeldeten Aktivität sowie bei Änderung des Namens des Anbieters, des Ansprechpartners und seiner Kontaktangaben, wenden Sie sich direkt per E-Mail an den Medienrat.
Beispiele
Unter Mediendienste fallen klassische Fernsehsender oder Radiosender. Auch Dienste, in denen auf Abruf Inhalte geschaut werden können, sind Mediendienste, bspw. Netflix, Amazon Prime oder Disney+. Vlogger und Influencer auf den sozialen Netzwerken können auch zu Mediendiensten gehören. Auf Video-Sharing-Plattformen können Nutzer und Nutzerinnen Videos hochladen, wie auf YouTube oder Vimeo.
Mediendienste dieser Art mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen der Meldepflicht, wenn sie Entgelt für ihre Dienste erhalten.
Sie wollen einen Mediendienst über eine Funkfrequenz anbieten?
Für Anbieter, die einen Mediendienst über eine Funkfrequenz (Radio über UKW oder DAB+) anbieten möchten und eine Zuteilung einer Funkfrequenz benötigten, gibt es ein anderes Antragsformular. Alle Informationen sind in der Rubrik „Funkfrequenzzuteilung“ zu finden.