Mediendienst anbieten
Wenn Sie einen neuen Mediendienst mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anbieten wollen, befindet sich nachstehend eine Übersicht der Informationen.
Was ist ein Mediendienst?
Ein Mediendienst hat folgende Merkmale:
- Bewegte Bilder und/oder Töne über Funkwellen, Internet oder andere Übertragungstechnologie werden verbreitet;
- die verbreiteten Informationen sind öffentlich (nicht vertraulich) und für die Öffentlichkeit im Allgemeinen oder einen Teil davon bestimmt;
- es handelt sich um einen eigenständigen und regelmäßigen Dienst (Sendeplan oder Katalog);
- Hauptzweck des Dienstes ist die Information, Unterhaltung oder Bildung;
- Sie haben die redaktionelle Verantwortung über die Informationen, die verbreitet werden, haben (gilt nicht für Video-Sharing-Plattformen).
Unter Mediendienste fallen klassische Fernsehsender oder Radiosender. Auch Dienste, in denen auf Abruf Inhalte geschaut werden können, sind Mediendienste, bspw. Netflix, Amazon Prime oder Disney+. Vlogger und Influencer auf den sozialen Netzwerken können auch zu Mediendiensten gehören. Auf Video-Sharing-Plattformen können Nutzer und Nutzerinnen Videos hochladen, wie auf YouTube oder Vimeo.
Mediendienste dieser Art mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen dem Mediendekret 2021.
Mediendienst gegen Entgelt
Ein Mediendienst, der gegen Entgelt im weiteren Sinne angeboten wird , hat laut Mediendekret 2021 weitaus mehr Verpflichtungen als ein Mediendienst, der nur als Hobby angeboten wird.
Anbieter, die einen Mediendienst gegen Entgelt bereitstellen, unterliegen der Meldepflicht nach Artikel 8 des Mediendekrets 2021. Bitte füllen Sie dazu das Meldeformular aus.
Fall Sie ein Formular als Datei bevorzugen oder noch Fragen zum Meldeformular haben, können Sie sich an den Medienrat wenden. Der Medienrat wird sich nach dem Ausfüllen des Formulars mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei Änderung oder Einstellung einer bereits gemeldeten Aktivität sowie bei Änderung des Namens des Anbieters, des Ansprechpartners und seiner Kontaktangaben, wenden Sie sich direkt per E-Mail an den Medienrat.
Sie wollen einen Mediendienst über eine Funkfrequenz anbieten?
Für Anbieter, die einen Mediendienst über eine Funkfrequenz (Radio über UKW oder DAB+) anbieten möchten und eine Zuteilung einer Funkfrequenz benötigten, gibt es ein anderes Antragsformular.
Sie betreiben einen Mediendienst ohne Entgelt?
Für Anbieter, die einen Mediendienst nur als Hobby bereitstellen und dafür kein Entgelt erhalten, gibt es auch gewisse Verpflichtungen.
Zum einen gilt für sie die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Verbot, illegale Inhalte zu veröffentlichen. Zum anderen müssen Anbieter folgende Informationen leicht, unmittelbar und ständig zugänglich machen:
- den Namen;
- die Anschrift;
- Kontaktangaben (E-Mail-Adresse oder Webseite);
- den Mitgliedstaat, in dessen Gesetzgebung, und die zuständigen Regulierungsbehörden: Bei Mediendiensten mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wäre das die belgische Gesetzgebung und der Medienrat.
Sobald Sie kommerzielle Elemente wie Werbung oder Produktplatzierungen in Ihrem Angebot aufnehmen oder eine Vergütung mit Ihrem Mediendienst erhalten, sind Sie ein Mediendienst mit Entgelt und müssen weitere Verpflichtungen einhalten, so auch die Meldepflicht oder Regeln zur kommerziellen Kommunikation.