FAQ zum Beschwerdeverfahren

Nachstehend sind häufig gestellte Fragen zum Beschwerdeverfahren aufgeführt. Falls weiterhin noch Fragen offen sind, können Sie den Medienrat kontaktieren.

Worüber kann ich mich beschweren?

Sie können sich an den Medienrat als zuständige Behörde insbesondere über folgende Punkte beschweren:

  • Diskriminierende Inhalte: Inhalte, die rassistische, sexistische oder andere diskriminierende Aussagen enthalten.
  • Extremistische Inhalte: Inhalte, die extremistische Ansichten verbreiten oder zu Gewalt aufrufen.
  • Hassrede: Inhalte, die Hass gegen Personen oder Gruppen aufgrund von Rasse, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen schüren.
  • Schutz von Minderjährigen: Inhalte, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, wie Gewalt, Pornografie oder andere entwicklungsgefährdende Inhalte.
  • Irreführende Informationen: Inhalte, die falsche oder irreführende Informationen verbreiten, insbesondere im Zusammenhang mit Desinformation und Fake News.
  • Werbung: Unangemessene oder irreführende Werbung, die gegen die Bestimmungen der AVMSD oder des DSA verstößt.
  • Plattformverhalten: Beschwerden über das Verhalten von Online-Plattformen, einschließlich der Moderation von Inhalten und der Einhaltung von Transparenzanforderungen.
  • Andere Beschwerden.

Der Medienrat prüft dann Ihre Beschwerde und ergreift gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen.

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Eine Beschwerde kann über das Formular eingereicht. Diese können jedoch nur bearbeitet werden, sofern alle Angaben vollständig ausgefüllt sind.

Welche Angaben und Informationen sind für die Bearbeitung meiner Beschwerde erforderlich?

Das Formular beinhaltet Informationen wie persönliche Angaben zum Namen, Anschrift oder Kontaktdaten. Außerdem werden Informationen in Hinsicht auf die Beschwerde benötigt. Hierbei werden eine Beschreibung des Problems sowie Beweise (z.B. E-Mail-Verläufe oder Bildschirmaufnahmen) erfragt.

Kann ich meine Beschwerde auch anonym einreichen?

Nein. Aufgrund der gesetzlichen Kriterien werden persönliche Angaben zu Bearbeitung der Beschwerde benötigt.

Welche Fristen gelten für die Einreichung einer Beschwerde an den Medienrat?

Die Fristen für die Einreichung einer Beschwerde an den Medienrat richten sich nach dem jeweiligen Beschwerdegegenstand und dem betroffenen Dienst.

In vielen Fällen – insbesondere bei Rundfunk- oder audiovisuellen Mediendiensten – sollte eine Beschwerde möglichst zeitnah nach dem Vorfall, eingereicht werden, damit eine sachgerechte Prüfung gewährleistet werden kann und die nötigen Informationen angefordert werden können.

Bei Beschwerden im Rahmen des Digital Services Act (DSA) gelten andere Verfahrensregelungen, die abhängig vom jeweiligen Verstoß und der Art des Dienstes sind. Auch hier ist eine zeitnahe Einreichung empfehlenswert.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Verfahren (z. B. medienrechtliche Aufsicht über Inhalte oder Werbung) gesetzlich geregelte Fristen enthalten können. Konkrete Informationen zu Fristen und Verfahren erhalten Sie auf Anfrage beim Medienrat.

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung erhalte?

Sobald die Beschwerde eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Danach wird Ihre Beschwerde vom Medienrat geprüft. Der Medienrat wird sich bei Ihnen so schnell wie möglich melden und Sie über die weiteren Schritte informieren.

Wer bearbeitet meine Beschwerde und wie wird die Neutralität sichergestellt?

Nach Eingang der Beschwerde wird die Vollständigkeit des Formulars überprüft und bei Rückfragen ggf. auf Sie zurückgekommen. Ist das Formular vollständig, beauftragt der Präsident des Medienrats einen Auditor, der die nötigen Untersuchungen durchführt. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die Beschwerde dem Medienrat vorgelegt, der gemäß den regulatorischen Prinzipien (Art. 102 des Mediendekretes vom 1. März 2021) handelt. Der Medienrat und die Geschäftsstelle nehmen keine Weisungen von Dritten entgegen und handeln dementsprechend unabhängig.

Wie wird mit personenbezogenen Daten in einer Beschwerde umgegangen?

Personenbezogene Daten, die Sie im Rahmen einer Beschwerde übermitteln, werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den nationalen Datenschutzbestimmungen vertraulich und zweckgebunden verarbeitet.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Beschwerde verwendet und nur dann an Dritte, wie anderen zuständige Behörden, weitergegeben, wenn dies für die sachgerechte Prüfung erforderlich und gesetzlich zulässig ist, beispielsweise im Rahmen der Anhörung des betroffenen Anbieters oder eine Übermittlung der Beschwerde an die zuständige Behörde im Rahmen des Verfahrens.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auf Löschung Ihrer Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.

Wie wird sichergestellt, dass aus meiner Beschwerde Konsequenzen oder Verbesserungen folgen?

Der Medienrat ist eine unabhängige Regulierungsbehörde mit der gesetzlichen Aufgabe, die Einhaltung medienrechtlicher Vorschriften zu überwachen. Er verfügt über die Befugnis, Maßnahmen zu ergreifen und Entscheidungen verbindlich durchzusetzen – etwa durch Beanstandungen, Anordnungen, Auflagen oder Sanktionen gegenüber den betroffenen Anbietern.

Aufgrund Ihrer Beschwerde wird geprüft, ob ein Verstoß vorliegt und ob aufsichtsrechtliches Handeln erforderlich ist. Wird ein Verstoß festgestellt, leitet der Medienrat ein entsprechendes verwaltungsrechtliches Sanktionsverfahren ein.

Auch wenn nicht jede Beschwerde zu einer Sanktionierung führt, fließen die Hinweise in die laufende Aufsichtstätigkeit ein und tragen zur Qualitätskontrolle und Weiterentwicklung der Regulierung bei.

So stellt der Medienrat sicher, dass Beschwerden nicht folgenlos bleiben, sondern zu einer rechtssicheren und fairen Medienlandschaft beitragen.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung auf meine Beschwerde nicht zufrieden bin?

Es bestehen in diesem Fall mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können eine Beschwerde beim Medienrat einreichen.
  • Sie können eine Beschwerde beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Der Ombudsienst ist zuständig, Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden in ihren Beziehungen zu den Bürgern und Bürgerinnen zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln.
  • Gemäß Artikel 142 Absatz 1 des Mediendekrets 2021 und gemäß den koordinierten Gesetzen über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann jeder, der ein entsprechendes Interesse hat, gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörden eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat eingereicht werden. Die Klage wird eingereicht wegen Verletzung wesentlicher oder unter Androhung der Nichtigkeit auferlegter Formvorschriften, wegen Befugnisüberschreitung oder wegen Befugnismissbrauchs.

Mehr Informationen sind im Beschwerdemanagement auf dieser Webseite zu finden.

Welche Rechte habe ich als Bürger oder Bürgerin im Beschwerdeverfahren?

Als Bürger oder Bürgerin haben Sie im Beschwerdeverfahren bei einer Medienregulierungsbehörde mehrere Rechte, die sicherstellen, dass Ihre Beschwerde fair und transparent behandelt wird. Hier sind einige Ihrer wichtigsten Rechte:

  • Recht auf Annahme und Prüfung: Ihre Beschwerde muss von der zuständigen Behörde angenommen und sachlich geprüft werden.
  • Recht auf Information: Sie haben das Recht, über den Fortschritt und das Ergebnis Ihrer Beschwerde informiert zu werden.
  • Recht auf Vertraulichkeit: Ihre persönlichen Daten und die Details Ihrer Beschwerde werden vertraulich behandelt.
  • Recht auf Anhörung: Sie haben das Recht, Ihre Sichtweise darzulegen und zusätzliche Informationen oder Beweise vorzulegen.
  • Recht auf Rechtsmittel: Wenn Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, weitere Rechtsmittel einzulegen, wie z.B. eine Verwaltungsklage.

Diese Rechte gewährleisten, dass Ihre Beschwerde ernst genommen und fair behandelt wird. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Medienrat.