Gemeinsame Berichte

Weitere Instrumente der Regulierung sind Berichte, Dokumente im Bereich der Marktanalysen sowie Studien. Diese Dokumente werden oftmals in Abstimmung mit belgischen oder europäischen Kollegen verfasst.

Berichte

Neben den Tätigkeitsberichten des Medienrats ist der Medienrat verpflichtet, an anderen Berichten bspw. zu Marktanalysen, zu Must-Carry-Verpflichtungen oder zum Gesetz über digitale Dienste mitzuwirken. Eine Übersicht dieser Berichte sind nachstehend zu finden:

KRK

In Belgien sind die Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Kommunikation (im weiteren Sinne) zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften aufgeteilt. Die Gemeinschaften sind für die wesentlichen und technischen Aspekte der audiovisuellen Mediendienste zuständig. Die anderen Formen der elektronischen Kommunikation fallen in die Zuständigkeit des Föderalstaates.

Am 17. November 2006 wurde ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Regulierungsbehörden zu regeln.

Zusammen mit der Regulierungsbehörde des Föderalstaats, das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT), der Französischen Gemeinschaft, der Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA), sowie der Flämischen Gemeinschaft, der Vlaamse Regulator voor de Media (VRM), bildet der Medienrat die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK).

Dadurch, dass Mediendienste heutzutage über fast alle Kommunikationskanäle angeboten werden können, werden Beschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation immer zwischen den verschiedenen Regulierungsbehörden abgestimmt. Während einer solchen Konsultation kann beschlossen werden, den Beschlussentwurf formell von der KRK annehmen zu lassen. Entscheidungen dieser Art sowie Mitteilungen im Rahmen der KRK sind nachstehend zu finden.