Neuer Bewertungskatalog für Maßnahmen von Video-Sharing-Plattformen
Der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat einen neuen Katalog veröffentlicht, mit dem die Maßnahmen bewertet werden, die Video-Sharing-Plattformen laut Mediendekret ergreifen müssen. Mit diesem Bewertungskatalog wird der Schutz von Nutzern und Nutzerinnen auf Video-Sharing-Plattformen (VSPs) verbessert. Zudem schafft der Katalog eine transparente Grundlage für die Evaluierung der VSPs durch den Medienrat.
Nach Artikel 32 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und Kinovorstellungen (Mediendekret) sind VSPs dazu verpflichtet, Minderjährige, Nutzer und Nutzerinnen sowie die Allgemeinheit vor verschiedenen Inhalten zu schützen. Hierbei wird zwischen drei Arten von Inhalten unterschieden: schädliche Inhalte, illegale Inhalte und audiovisuelle kommerzielle Kommunikation. Je nach Inhalt müssen die VSPs unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, bspw. verständliche Geschäftsbedingungen, leicht zugängliche Meldesysteme zum Melden von Inhalten oder Altersverifikation für den eingeschränkten Zugang für Minderjährige.
Die Synthese des Bewertungskatalogs basiert auf drei zentralen Kriterien:
- Effektivität: Bewertet wird, ob die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich zur Erreichung der angestrebten Schutzziele beitragen – insbesondere im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger und die Verhinderung von Hassbotschaften.
- Konformität: Hier steht die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den rechtlichen Anforderungen des Mediendekrets sowie den Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz Minderjähriger im Fokus. Geprüft wird, ob die VSPs die Vorgaben ordnungsgemäß in ihre Geschäftsbedingungen und technischen Systeme integriert haben.
- Wirksamkeit: Dieses Kriterium analysiert die tatsächliche Wirkung der Maßnahmen in der praktischen Nutzung. Es geht darum, ob die Maßnahmen nicht nur formal korrekt, sondern auch funktional erfolgreich sind, um die verschiedenen Gruppen zu schützen.
Eine Video-Sharing-Plattform (VSPs) stellt nutzergenerierte Videos der Allgemeinheit über Internet zur Information, Unterhaltung oder Bildung bereit. Die VSP trägt dabei keine redaktionelle Verantwortung für die Inhalte. Allerdings wird die Organisation der Videos durch den Plattformanbieter bestimmt, auch mit automatischen Mitteln oder Algorithmen.
Der Medienrat ist die Regulierungsbehörde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die für die Regulierung von Mediendiensten und VSPs mit Sitz im deutschen Sprachgebiet Belgiens zuständig ist. Der Bewertungskatalog wurde durch den Medienrat entwickelt und berücksichtigt sowohl regulatorische Verpflichtungen als auch praktische Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den belgischen und europäischen Kollegen.