Must-Carry Bericht 2025
Der Medienrat ist gemäß Artikel 97§3 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen verpflichtet, alle fünf Jahre die dort aufgeführten „Must-Carry“ Verpflichtungen für Betreiber von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten zu überprüfen. Die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen sind Gegenstand des nun vorliegenden Berichtes.
Zum Stichtag vom 31. Dezember 2025 gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwei Betreiber von elektronischen Kommunikationsnetzen und Diensten, deren Netze und Dienste von einer erheblichen Anzahl von Endnutzern als Hauptmittel zum Empfang von linearen audiovisuellen Mediendiensten genutzt werden: Orange und Proximus. Ihnen können daher Verpflichtungen, gewisse lineare televisuelle bzw. auditive Mediendienste einzuspeisen, auferlegt werden.
Der Medienrat stellt fest, dass beide Anbieter ihre „Must-Carry“ Verpflichtungen grundsätzlich erfüllen. Dies gilt insbesondere für die auditiven und audiovisuellen Mediendienste der Französischen und der Flämischen Gemeinschaft. Allerdings werden gewisse Mediendienste, für die eine „Must-Carry“ Pflicht besteht, nicht im Angebot des einen oder des anderen Betreibers aufgenommen.
Der Medienrat wird daher insoweit in einen konstruktiven Austausch mit beiden Anbietern treten, um zunächst auf freiwilliger Basis zu beiden voraufgeführten Problematiken adäquate Antworten und Lösungen zu finden.