Der Medienrat

Der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die unabhängige Regulierungsbehörde für Mediendienste. Dazu gehören Radio, Fernsehen, Video-Sharing-Plattformen, Mediatheken, Streaming uvm. Auch reguliert der Medienrat die Netze, die für die Übertragung dieser Mediendienste genutzt werden.

Aufgaben des Medienrates

Der Medienrat reguliert insbesondere wirtschaftliche (d.h. gegen Entgelt erbrachte) Mediendienste, wie audiovisuelle und auditive Mediendienste sowie Video-Sharing-Plattform-Dienste, deren Anbieter in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig sind.

Bei auditiven und audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich um Angebote, die aus Sendungen, d. h. aus einer Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton (z. B. ein Spielfilm im Fernsehen) oder nur aus Tönen (z. B. eine Sportberichterstattung im Radio) bestehen. Diese Sendungen werden zum einem vom Anbieter bestimmten Zeitpunkt (z. B. klassisches TV- oder Radioprogramm) oder auf der Grundlage eines Katalogs auf Anfrage des Nutzers (z. B. Podcasts) bereitgestellt. Ein solcher Dienst unterliegt der redaktionellen Verantwortung seines Anbieters, richtet sich an die Allgemeinheit und dient der Information, Unterhaltung oder Bildung. Die Angebote werden mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Funkwellen, Fernsehkabelnetze, Internet) übertragen. „Video-Sharing-Plattform-Dienste“ wie YouTube verbreiten audiovisuelle Inhalte über das Netz.

Der Medienrat wendet die Bestimmungen des Mediendekretes vom 1. März 2021 an und sorgt dafür, dass sie eingehalten werden. Er nimmt insbesondere die Meldungen der Anbieter von wirtschaftlichen Mediendiensten entgegen, teilt Funkfrequenzen zu und überwacht den Schutz von Minderjährigen, die Einhaltung der Regeln über die Meinungsvielfalt und über Werbung. Er analysiert die Märkte der Übertragung von Mediendiensten und erlegt Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht die entsprechenden Verpflichtungen auf, z. B. Wettbewerbern Zugang zu ihrer Fernsehplattform zu gewähren. Der Medienrat ist berechtigt, bei Verstößen gegen das Mediendekret 2021 verwaltungsrechtliche Sanktionen aufzuerlegen.

Belgische und europäische Zusammenarbeit

Der Medienrat arbeitet mit den anderen belgischen Medienregulierungsbehörden zusammen, darunter der Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA), der Vlaamse Regulator voor de Media (VRM) und das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

Zusammen mit diesen Regulierungsbehörden bildet der Medienrat die Konferenz der Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikationsnetze (KRK), die bei der Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze (und -dienste) zusammenarbeitet, insbesondere im Hinblick auf Marktanalysen.

Auch arbeiten die vier belgischen Regulierungsbehörden im Rahmen des europäischen Gesetzes für digitale Dienste (DSA – Digital Services Act) zusammen.

Auf europäischer Ebene ist der Medienrat Mitglied des Europäischen Gremiums für Mediendienste (EBMS – European Board for Media Services). Auch ist er als 50. Mitglied der Europäischen Plattform für Regulierungsbehörden (EPRA – European Platform of Regulatory Authorities) beigetreten.

Der Medienrat arbeitet eng mit seinen Kollegen aus europäischen und nationalen Institutionen zusammen, um sein Fachwissen und seine Unterstützung in grenzüberschreitenden Angelegenheiten einzubringen.

Weiterführende Links

Hintergrund

Der Medienrat wurde im Jahr 2000 als beratendes Gremium gegründet. Im Jahr 2005 wurde er zu einer vollwertigen Regulierungsbehörde mit Entscheidungsbefugnissen und unterliegt derzeit dem Dekret vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorführungen (Mediendekret 2021).

Der Medienrat ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist nicht an Weisungen gebunden.