Leitlinien zum Datenschutz
Der Medienrat hat am 26. November 2025 in seiner 40. Sitzung Leitlinien zum Datenschutz verabschiedet. Diese werden, nach Art. 112 §2 des Mediendekrets 2021, auf seiner Webseite veröffentlicht und befinden sich von nun an im Bereich „Datenschutz“.
Im Rahmen seiner dekretalen Aufgaben ist der Medienrat verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten. Beispielsweise bei Genehmigungs- und Kontrollaufgaben, bei Studien, bei Fragen und Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen und der Öffentlichkeit sowie bei Aktivitäten des Medienrats werden vom Medienrat personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Leitlinien zum Datenschutz informieren in aller Transparenz über die erhobenen Daten, den Zweck ihrer Erhebung, die Art und Weise ihrer Verwendung und die Rechte der betroffenen Personen.
Der Medienrat behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß folgenden Prinzipien:
- Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben;
- Zweckgebundenheit;
- Verhältnismäßigkeit;
- Richtigkeit und auf dem neuesten Stand;
- zweckgebundene Befristung;
- Vertraulichkeit und Datensicherheit.