Keine Weiterverfolgung der Beschwerde vom 11. Februar 2025

22.05.2025
  • Beschwerden

Der Medienrat hat entschieden, die Beschwerde vom 11. Februar 2025 gegen die regioMEDIEN AG und ihr auditives Sendernetz „100,5 DAS HITRADIO“ nicht weiterzuverfolgen. Da sich Fragen in Bezug auf die journalistische Deontologie stellen könnten, hat der Medienrat diese Beschwerde an den Rat für Berufsethos der Journalisten für französischsprachige und deutschsprachige Medien in Belgien (Conseil de déontologie journalistique – CDJ) weitergeleitet, gemäß Artikel 7 §2 Absatz 1 des Dekrets vom 25. März 2013 zur Anerkennung und zur Bezuschussung einer Einrichtung zur Selbstregulierung des Berufsethos der Journalisten.