Mediendekret
Das Dekret vom 1. März 2021 über Mediendienste und Kinovorstellungen regelt, wie Mediendienste und Kinovorstellungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens angeboten werden dürfen. Es stellt sicher, dass Anbieter wie Radio, Fernsehsender, Streaming-Plattformen und Kinos bestimmte Standards einhalten – etwa in Sachen Jugendschutz, Werbung und Barrierefreiheit. Außerdem verpflichtet es Plattformen, kulturelle Vielfalt zu fördern und europäische Inhalte sichtbar zu machen. Ziel ist ein modernes, faires und vielfältiges Medienangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft – für alle Altersgruppen und Bedürfnisse.
Der Medienrat wendet die Bestimmungen des Mediendekrets an und sorgt dafür, dass sie eingehalten werden. Zudem werden die Regeln und die Funktionsweise des Medienrats in diesem Dekret festgelegt.