DSA
Um digitale Plattformen in Europa stärker zu regulieren, gilt seit Februar 2024 die Verordnung (EU) 2022/2026 über digitale Dienste – Digital Services Act (DSA) genannt – in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Digitale Plattformen umfassen Marktplätze, App-Stores, soziale Netzwerke, Video-Sharing-Plattformen, Reise- und Unterkunftsplattformen, Suchmaschinen etc.
Gesetz über digitale Dienste
Ziel des DSA ist es, Nutzer und Nutzerinnen im Internet besser zu schützen und für mehr Transparenz, Fairness und Sicherheit auf Online-Plattformen und Suchmaschinen zu sorgen. Deshalb erlegt der DSA den Anbietern Transparenz- und Sorgfaltspflichten auf. Dies bedeutet, dass Nutzer und Nutzerinnen die Dienste nutzen können, ohne dabei rechtswidrigen Inhalten ausgesetzt wie Hassrede oder gefälschten Produkten ausgesetzt zu werden. Darüber hinaus müssen die Anbieter Melde- und Beschwerdemöglichkeiten vorsehen.
Insbesondere Anbieter von großen Plattformen und Suchmaschinen, den sog. VLOPs (Very Large Online Platforms) und VLOSEs (Very Large Online Search Engines), unterliegen höheren Auflagen, die sie u.a. dazu verpflichten, illegale Inhalte schneller zu entfernen, den Einsatz von Algorithmen offen zu legen und personalisierte Werbung für Minderjährige zu verbieten. Für die Durchsetzung der Verpflichtungen der VLOPs und VLOSEs ist die Europäische Kommission zuständig.
Recht der Nutzer und Nutzerinnen
Der DSA sorgt für ein sicheres und faires Online-Umfeld. Hier sind die wichtigsten Regeln:
- Nutzungsbedingungen sind leicht zu finden und verständlich.
- Kontakt zu Anbietern ist einfach und schnell möglich sein.
- Beschränkungen der Dienste wie Sperrungen von Accounts und Schließungen sind klar begründet.
- Werbung ist deutlich gekennzeichnet und keine sensiblen Daten dürfen genutzt.
- Benutzeroberflächen dürfen Nutzer und Nutzerinnen nicht täuschen oder beeinflussen (keine sog. „dark patterns“ wie unendliches Scrollen). Auswahlmöglichkeiten sind neutral und das Beenden des Dienstes ist einfach gestaltet.
- Empfehlungen sind transparent und die wichtigsten Einstellungen sind zu erklären.
- Minderjährige werden auf den Plattformen geschützt, insbesondere gegen schädliche Inhalte wie Pornographie oder Glücksspiele.
Wenn Sie Verstöße gegen diese Regeln auf Plattformen in der EU feststellen, können Sie eine Beschwerde beim Medienrat einreichen.
Zuständige Behörden in Belgien
Pro Mitgliedsstaat gibt es einen Koordinator für digitale Dienste (DSC), der Ansprechpartner für den DSA ist. In Belgien ist dies das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).
Neben dem DSC gibt es auch zuständige Behörden: das BIPT für die Region Brüssel-Hauptstadt sowie auf föderaler Ebene in seinem Zuständigkeitsbereich, der Conseil Supérieur de l‘Audiovisuel (CSA) für die Französische Gemeinschaft, der Vlaamse Regulator voor de Media (VRM) für Flandern und der Medienrat für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Im Rahmen des DSA arbeiten der Koordinator für digitale Dienste (DSC) sowie die zuständigen Behörden zusammen.
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden wird durch das Zusammenarbeitsabkommen vom 3. Mai 2024 zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften organisiert. In diesem wird ein Informationsaustauschsystem vorgesehen, welches den effektiven Austausch von Daten und Beschwerden erlaubt. Auch werden im Abkommen die konkrete Anwendung des DSAs und die Verfahren innerhalb Belgiens dargelegt.
Andere Akteure im DSA
1. Vertrauenswürdige Hinweisgeber
Vertrauenswürdige Hinweisgeber sind unabhängige Organisationen, die rechtswidrige Inhalte auf den Online-Plattformen erkennen und melden. Plattformen müssen die Meldungen der vertrauenswürdigen Hinweisgeber vorrangig behandeln.
Zu diesem Zweck sind vertrauenswürdige Hinweisgeber auf spezifische Inhalte wie Diskriminierung, Sexismus, Hassrede etc. spezialisiert. Organisationen können einen Antrag zur Anerkennung als vertrauenswürdigen Hinweisgeber beim DSC, dem BIPT, einreichen. Um diesen Status gewährt zu bekommen, muss die antragstellende Organisation gewisse Bedingungen erfüllen, z.B. besondere Sachkenntnis, Unabhängigkeit von Anbietern von Online-Plattformen sowie Sorgfalt, Genauigkeit und Objektivität. Ebenso kann der DSC den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber aberkennen.
Die zuständigen Behörden entscheiden über die Anfragen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern.
2. Zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen
Neben dem DSC und den zuständigen Behörden gibt es die sogenannten zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen. Diese behandeln Streitigkeiten zwischen Nutzern und Nutzerinnen und den Online-Plattformen. Dementsprechend bilden sie neben den internen Beschwerdeverfahren der Plattformen und den Klagen vor Gerichten eine weitere Möglichkeit, um Streitigkeiten beizulegen.
Diese Streitbeilegungsstellen müssen beim DSC des Landes, in dem sie niedergelassen sind, eine Zertifizierung beantragen. Der DSC kann den Status – sofern die Bedingungen erfüllt sind – gewähren.
3. Zugelassene Forscherinnen und Forscher
Forscher und Forscherinnen können Zugang zu Daten von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen beantragen, um systemische Risiken zu untersuchen und die Wirksamkeit von Risikominderungsmaßnahmen zu bewerten. Dazu stellen sie einen Antrag bei einer zuständigen Behörde und werden bei Erfüllung der Bedingungen anerkannt. Ihnen müssen die Plattformen dann Zugang zu diesen Daten gewähren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des belgischen DSC, dem BIPT.