Gesetzgebung

Ein Überblick über die wichtigsten Gesetzestexte, mit denen der Medienrat arbeitet:

Das Mediendekret – Klare Regeln für Radio, TV, Streaming & Kino 

Das Dekret vom 1. März 2021 über Mediendienste und Kinovorstellungen regelt, wie Mediendienste und Kinovorstellungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens angeboten werden dürfen. Es stellt sicher, dass Anbieter wie Radio, Fernsehsender, Streaming-Plattformen und Kinos bestimmte Standards einhalten – etwa in Sachen Jugendschutz, Werbung und Barrierefreiheit. Außerdem verpflichtet es Plattformen, kulturelle Vielfalt zu fördern und europäische Inhalte sichtbar zu machen. Ziel ist ein modernes, faires und vielfältiges Medienangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft – für alle Altersgruppen und Bedürfnisse.

Der Medienrat wendet die Bestimmungen des Mediendekrets an und sorgt dafür, dass sie eingehalten werden. Zudem werden die Regeln und die Funktionsweise des Medienrats in diesem Dekret festgelegt.

AVMD-Richtlinie – Einheitliche Regeln für Fernsehen & Streaming in Europa

Die Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste legt EU-weit gemeinsame Regeln für Fernsehsender, Streaming-Plattformen und Video-Sharing-Plattformen fest. Sie sorgt dafür, dass Zuschauer in ganz Europa die gleichen Schutzstandards genießen – z. B. beim Jugendschutz, bei Werberegeln oder bei der Förderung europäischer Inhalte. Auch große Online-Plattformen wie Netflix oder YouTube müssen sich an diese Vorgaben halten. Die Richtlinie wurde mehrfach überarbeitet, um mit der digitalen Entwicklung Schritt zu halten – für ein vielfältiges, sicheres und faires Medienumfeld in der EU.  Die aktuelle EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Mediendienste.

Die Richtlinie wurde durch das Mediendekret implementiert und für die Deutschsprachige Gemeinschaft anwendbar gemacht.

Kodex für elektronische Kommunikation – Einheitliche Regeln für Telekom in Europa

Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Verordnung 2018/1972) ist ein EU-weites Regelwerk, das seit 2021 gilt. Der Kodex fasst verschiedene Telekom-Gesetze zusammen und sorgt für einen harmonisierten Rahmen für die Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze, dies sind die meisten Übertragungsnetze, ungeachtet dessen, ob die Signale über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen übertragen werden (etwa Satellitennetze oder feste und mobile terrestrische Netze) und elektronischer Kommunikationsdienste (wie etwa Internetzugangsdienste, interpersonelle Kommunikationsdienste oder Übertragungsdienste, die für Rundfunk verwendet werden).

Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Ausbau moderner Netze – wie Glasfaser und 5G – zu beschleunigen. So garantiert der Kodex z.B. einen besseren Verbraucherschutz (Anbieterwechsel, Tariftransparenz etc.), mehr Netzsicherheit und Notrufzugang, Förderung von Investitionen. Der Medienrat ist zuständige Behörde, insofern elektronische Kommunikationsnetze für die Verbreitung von Mediendiensten genutzt werden. Die relevanten Regelungen des Kodex wurde durch das Mediendekret umgesetzt.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) – Sicherer und fairer im Netz 

Die Verordnung (EU) 2022/20265 über digitale Dienste, auch Digital Services Act (DSA) genannt, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit 2024 gilt und digitale Plattformen stärker reguliert. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzer im Internet besser zu schützen und für mehr Transparenz, Fairness und Sicherheit auf Online-Plattformen wie sozialen Netzwerken, Marktplätzen und Suchmaschinen zu sorgen. Der DSA verpflichtet insbesondere große Plattformen z. B. dazu, illegale Inhalte schneller zu entfernen, den Einsatz von Algorithmen offen zu legen und personalisierte Werbung für Minderjährige zu verbieten. Gleichzeitig sollen Rechte der Nutzer und Nutzerinnen gestärkt werden, etwa durch klarere Beschwerdemöglichkeiten und mehr Kontrolle über eigene Daten.

Im Rahmen des DSA fungiert der Medienrat neben dem BIPT, dem CSA, und dem VRM als zuständige Behörde. Gemeinsam mit dem BIPT als Koordinator für digitale Dienste und den anderen zuständigen Behörden wendet der Medienrat den DSA an. Die genaue Kooperation zwischen den Behörden wird im Zusammenarbeitsabkommen vom 3. Mai 2024 festgelegt.

Weitere Information zum DSA finden Sie hier.

European Media Freedom Act (EMFA) – Für freie und unabhängige Medien in der EU 

Mit der Verordnung (EU) 2024/1083 Europäisches Medienfreiheitsgesetz, dem European Media Freedom Act (EMFA), erlässt die EU erstmals gemeinsame Vorschriften für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste. Dabei ist zentrales Anliegen Wahrung der Unabhängigkeit und des Pluralismus von Mediendiensten. Mit dem EMFA schützt die EU auf breiter Ebene die Pressefreiheit und Medienvielfalt in allen Mitgliedstaaten. Der EMFA stellt sicher, dass Journalisten unabhängig berichten können – ohne politische Einflussnahme oder wirtschaftlichen Druck. Öffentliche Stellen dürfen keine willkürlichen Eingriffe in redaktionelle Entscheidungen vornehmen und der Einsatz von Überwachungstechnologien gegen Journalisten wird eingeschränkt. Medienunternehmen müssen außerdem ihre Eigentumsverhältnisse offenlegen, um Transparenz zu fördern. Bei Zusammenschlüssen von Unternehmen auf dem Medienmarkt müssen nun auch Medienpluralismus-Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Der Medienrat setzt den EMFA in der Deutschsprachigen Gemeinschaft um. Auch ist der Medienrat Mitglied im mit dem EMFA gegründeten Europäischen Gremium für Mediendienste (Media Board). Das Gremium unterstützt die EU-Kommission in Fragen im Zusammenhang mit Mediendiensten und fördert die Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden in der EU.

TTPW – Mehr Transparenz für Wähler 

Die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung soll politische Werbung in der EU transparenter und fairer machen – besonders im digitalen Raum. Sie verpflichtet Werbetreibende dazu, klar anzugeben, wer hinter einer politischen Anzeige steht, wie viel dafür bezahlt wurde und an wen sie gerichtet ist. Ziel ist es, verdeckte Beeinflussung und Desinformation zu verhindern. Besonders streng geregelt wird das sogenannte Targeting, also das gezielte Ausspielen von Werbung auf Basis persönlicher Daten. Solches Microtargeting ist künftig nur noch unter engen Bedingungen erlaubt, z. B. mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen.

Gemeinsam mit dem BIPT, CSA und VRM wendet der Medienrat, die in seine Zuständigkeit fallenden Bestimmungen an. Hierbei handelt es sich vor allem um die Aspekte zur Transparenz.

Das Gesetz für KI – Künstliche Intelligenz regulieren

Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, auch bekannt als AI-Act, ist das erste umfassende Gesetz der EU zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme in Europa sicher, transparent und im Einklang mit den Grundrechten eingesetzt werden. Die Verordnung teilt KI-Systeme je nach Risiko in verschiedene Kategorien ein: verbotene KI-Systeme (z. B. soziale Bewertung durch Staaten), Hochriskante KI-Systeme (z. B. in Medizin, Justiz oder Bildung), und Systeme mit geringem Risiko (z. B. Chatbots). Hochriskante Systeme unterliegen strengen Auflagen, wie etwa Transparenzpflichten, Risikoanalysen und menschlicher Aufsicht. Gleichzeitig will die EU-Innovation fördern und kleine Unternehmen entlasten.

In diesem Zusammenhang ist der Medienrat als Behörde zum Schutz von Grundrechten bezeichnet worden. Demnach ist der Medienrat zuständig, sollten Grundrechte wie Meinungsfreiheit und -vielfalt im Rahmen von hochriskanten KI-Systemen beeinflusst werden, Untersuchungen und Gutachten zu veranlassen.

Gigabit Infrastructure Act – Schnellere Internetnetze für Europa 

Die Verordnung (EU) 2024/1309 Gigabitinfrastrukturverordnung ist eine neue EU-Verordnung, die den Ausbau schneller Internetverbindungen sowie Netzen mit sehr hoher Kapazität (z.B. Glasfasernetze) in ganz Europa beschleunigen soll, auch und gerade – in ländlichen oder unterversorgten Regionen. Die Verordnung vereinfacht Genehmigungsverfahren, fördert die gemeinsame Nutzung bestehender Infrastruktur (z. B. Masten oder Leerrohre) und verpflichtet Behörden, digitale Anträge schneller zu bearbeiten. Damit soll der Netzausbau günstiger, schneller und effizienter werden – für Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und digitale Dienste in der ganzen EU.

Der Medienrat ist hier insbesondere für Fragen des Zugangs zu elektronischen Kommunikationsnetzen zuständig, soweit diese für die Verbreitung von Mediendiensten genutzt werden.