Bestellung eines Auditors beim Medienrat
Auf der Grundlage des Artikels 101 §3 des Mediendekrets vom 1. März 2021 hat der Medienrat mit seiner Entscheidung Nr. 1/2026 vom 12. März 2026 Marc Sundermann vom 15. März 2026 bis zum 14. März 2027 zum Auditor beim Medienrat ernannt. Die Auditoren überwachen die korrekte Einhaltung des Mediendekrets 2021 sowie von dessen Ausführungsbestimmungen, einschließlich im Bereich der Funkfrequenzen, und führen diesbezügliche Untersuchungen durch. Die Entscheidung finden Sie nachstehend.
Alle Auditoren finden Sie hier